VDI VDI 2566 Blatt 1
VD VD 2566 Blatt 1 2011-APR-01 Acoustcal desgn for lfts wth a machne room
VD VD 2566 Blatt 1 2011-APR-01 Acoustcal desgn for lfts wth a machne room
Diese Richtlinie gilt unter Beachtung der geltenden technischen Regeln und Vorschriften für Personenund/ oder Lastenaufzüge bis zu einer Nutzlast von 2500 kg und einer maximalen Betriebsgeschwindigkeit von 4 m/s, deren elektrische Antriebsleistung nicht mehr als 30 kW beträgt. Bei Anlagen mit höherer Nutzlast, Antriebsleistung und/oder Geschwindigkeit ist ihre Anwendbarkeit im Einzelfall zu prüfen. Bezüglich der Schallschutzanforderungen siehe DIN 4109 und VDI 4100.
Diese Richtlinie gilt für Aufzugsanlagen mit Triebwerksraum. Für Aufzugsanlagen ohne Triebwerksraum siehe VDI 2566 Blatt 2.
Anmerkung 1: Bei Gebäuden mit hohen Aufzugsschächten kann es bei entsprechenden Witterungsverhältnissen zu Sogerscheinungen kommen, die an den Schachttüren zu störenden Geräuschen führen können (siehe [2]).
Anmerkung 2: Die Anforderungen nach DIN 4109 sind durch Einführung der Norm per Erlass bauaufsichtlich verpflichtend; die Schallschutzstufen SSt II oder SSt III der Richtlinie VDI 4100 sind stets vertraglich zu vereinbaren.
Die Richtlinie wendet sich an Architekten, Bauingenieure, Akustikingenieure, Hersteller bzw. Lieferanten von Aufzugsanlagen und Bauherren.
Die vorliegende Richtlinie enthält
• Anhaltswerte für die Geräuschemission im Triebwerksraum (Luft- und Körperschallpegel), vor Schachttüren, im Aufzugsschacht und im Fahrkorb,
• Empfehlungen für den baulichen Schallschutz (Luft- und Körperschalldämmung) zur Einhaltung der zulässigen Geräuschimmissionswerte in schutzbedürftigen Räumen (Aufenthaltsräumen),
• Auslegungshilfen für die körperschalldämmende Aufstellung von Betriebsmitteln und
• Hinweise für die Messung der Geräuschemission, der Geräuschimmission in Aufenthaltsräumen und des baulichen Schallschutzes an ausgeführten Anlagen und Gebäuden.
Die Richtlinie wendet sich an Architekten, Bauingenieure, Akustikingenieure, Hersteller bzw. Lieferanten von Aufzugsanlagen und Bauherren.