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IPC A-610E GERMAN

PC A-610E GERMAN 2010-APR-01 Acceptablty for Electronc Assembles

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Diese Richtlinie ist eine Zusammenstellung von Abnahmekriterien für die visuelle Inspektion elektronischer Baugruppen. Dieses Dokument präsentiert Abnahmeanforderungen für die Herstellung elektrischer und elektronischer Baugruppen. In der Vergangenheit enthielten Richtlinien für elektronische Baugruppen umfassende Anleitungen hinsichtlich Grundlagen und Techniken. Um die Empfehlungen und Forderungen dieses Dokumentes besser zu verstehen, kann man es in Verbindung mit IPC-HDBK-001, IPC-AJ-820 und IPC J-STD-001 verwenden. Die Kriterien dieser Richtlinie dienen weder dem Zweck, Prozesse zur Baugruppenfertigung zu definieren, noch der Autorisierung von Reparaturen oder Änderungen an Kundenprodukten. Beispiel: Die Existenz von Kriterien für Klebeverbindungen von Komponenten impliziert/autorisiert/ fordert nicht die Verwendung von Klebeverbindungen. Die Darstellung eines im Uhrzeigersinn um einen Anschlusspfosten gewickelten Drahtes impliziert/autorisiert/fordert nicht, dass alle Drähte/Leitungen im Uhrzeigersinn gewickelt werden sollen. Die Anwender dieser Richtlinie sollten die anwendbaren Anforderungen dieses Dokuments verstehen und wissen, wie sie anzuwenden sind. Nachweise über dieses Fachwissen sollten aufbewahrt werden. Wenn keine Nachweise vorhanden sind, sollte das Unternehmen die Fachkenntnisse des Personals regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass die visuellen Abnahmekriterien richtig angewendet werden. IPC-A-610 enthält Kriterien, die außerhalb des Anwendungsbereichs von IPC J-STD-001 liegen und Handhabung, mechanische und andere Verarbeitungsanforderungen definieren. Tabelle 1-1 ist eine Zusammenfassung weiterführender Dokumente. IPC-AJ-820 ist ein unterstützendes Dokument, welches Informationen bezüglich der Zielsetzungen des Inhalts dieser Spezifikation bereit stellt und das technische Grundprinzip der Übergänge der Grenzen von der Zielwert- bis zur Fehlerbedingung erklärt oder erweitert. Zusätzlich werden Informationen zu Prozessen gegeben, um ein besseres Verständnis der Prozesse zu erreichen, die das Verhalten unter Betriebsbedingungen bestimmen, jedoch in der Regel nicht durch visuelle Bewertungsmethoden erkennbar sind. Die Erläuterungen in IPC-AJ-820 sollen bei der Entscheidung helfen, was bei Eintritt einer Fehlerbedingung oder im Falle von Prozessen, für die eine Prozessindikatorbedingung ermittelt wurde, geschehen soll. Weiterhin sollen sie Fragen zur Klärung der Nutzung und der Anwendung definierter Inhalte dieser Spezifikation beantworten. Vertraglicher Bezug auf IPC-A-610 impliziert nicht zusätzlich den Inhalt von IPC-AJ-820, außer wenn in der Vertragsdokumentation spezifisch darauf Bezug genommen wird.

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